adelp
/ AGB
ABG
Stand: 28. Juni 2023
1. Leistung
adelp – Administrative Unterstützung KlG ist ab einem vereinbarten Datum für einen vereinbarten Zeitraum (Anzahl Stunden / Wochen) vom Auftraggeber angestellt. Eine Anpassung des Pensums bedarf der Schriftform und kann jederzeit per Monatsende festgelegt werden.
adelp – Administrative Unterstützung KIG verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen.
2. Zeitraum
adelp – Administrative Unterstützung KlG verpflichtet sich, die Aufträge in der vereinbarten Zeit zu erbringen, spätestens aber innert 2 Wochen ab Übernahme des Auftrags.
3. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, adelp – Administrative Unterstützung KlG wie folgt zu entschädigen:
3.1 Unbefristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp – Administrative Unterstützung KlG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
3.2 Befristeter Dienstleistungsvertrag
Die Entschädigung des Auftragnehmers richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. adelp – Administrative Unterstützung KlG stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
4. Zahlungstermine
Die Zahlungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.
5. Geheimhaltung
Die Parteien sind Verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
adelp – Administrative Unterstützung KlG verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen.
adelp – Administrative Unterstützung KlG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen den Dienstleister, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Kündigung
Die Kündigungstermine richten sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Nebenabreden und Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9. Schlussbestimmungen
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als Grundlage und Vertragsbestandteil dieses Vertrages.